Homeschooling in Österreich
Diese Seite bietet einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zum häuslichen Unterricht in Österreich.
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Mehr InformationenIn Österreich gibt es Unterrichtspflicht, nicht Schulgebäude-Pflicht.
Homeschooling heißt offiziell „häuslicher Unterricht“ und ist legal, solange der Unterricht mindestens gleichwertig mit dem an einer öffentlichen Schule ist (§ 11 Schulpflichtgesetz). LINK
Am Ende jedes Schuljahres muss das Kind eine Externistenprüfung ablegen – sonst darf es nicht weiter im häuslichen Unterricht bleiben. LINK
Diese Webseite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die rechtlichen Bestimmungen können sich ändern. Bitte prüfe alle Angaben über die offiziellen Seiten des BMBWF, der Bildungsdirektion deines Bundeslandes und im Rechtsinformationssystem (RIS).
Bedingungen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des häuslichen Unterrichts
Grundsätzlich
- Eltern/Erziehungsberechtigte brauchen keine pädagogische Ausbildung. LINK
- Der Unterricht muss dem Lehrplan einer öffentlichen Schule (z.B. Volksschule, Mittelschule, AHS-Unterstufe) mindestens gleichwertig sein. LINK
- Die Behörde (Bildungsdirektion) kann den häuslichen Unterricht untersagen, wenn:
- die Gleichwertigkeit nicht gegeben scheint
- Hinweise auf Kindeswohlgefährdung bestehen
- es sich faktisch um eine illegale Privatschule handelt LINK
Wichtige Einschränkungen / Ausnahmen
- Kinder in Deutschförderklasse oder Deutschförderkurs
Wenn ein Kind wegen unzureichender Deutschkenntnisse eine Deutschförderklasse/-kurs besuchen muss, muss es seine Schulpflicht an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht erfüllen – häuslicher Unterricht ist in dieser Zeit nicht zulässig. LINK - Polytechnische Schule / 9. Schulstufe
Laut § 11 Abs. 2 SchPflG ist häuslicher Unterricht für Polytechnische Schule explizit ausgenommen. Die 9-jährige Schulpflicht muss also auf andere Weise erfüllt werden (z.B. Mittelschule, AHS, berufsb. Schule). LINK - Schulpflicht vs. Ausbildungspflicht bis 18
Nach Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht gilt bis 18 die Ausbildungspflicht – auch Homeschooler müssen daher irgendeine anerkannte Ausbildung/Schule/Lehre machen. LINK
Anmeldung
Informationen zu Anmeldung, Fristen und Ablauf
Bundesweite Regel
- Die Teilnahme am häuslichen Unterricht muss jährlich bei der zuständigen Bildungsdirektion angezeigt werden.
- Frist: bis spätestens eine Woche nach Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres. LINK
Beispiele aus Bundesländern
Pädagogisches Konzept
- Seit 1. Mai 2022 muss bei der Anzeige ein „pädagogisches Konzept“ mitgeschickt werden (Wie unterrichtet wird, welche Materialien, Wochenstruktur etc.). LINK
Umstieg im laufenden Schuljahr
- Gesetzlich vorgesehen ist die Anzeige vor Schuljahresbeginn bzw. bis eine Woche nach Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres. Ein Umstieg im laufenden Jahr ist nur in Ausnahmesituationen möglich und braucht meist engen Kontakt mit Sprengelschule und Bildungsdirektion. (Kontaktiere in diesem Fall am besten dir Bildungsdirektion.) LINK
Schuljahr
Informationen zu Stammschule, Reflexionsgespräch und Externistenprüfung
Stammschule & Einschreibung
Auch Homeschool-Kinder haben in der Regel eine Stammschule (Sprengelschule):
- Einschreibung in der Volksschule (Schulreife & Sprachstand MIKA-D) ist trotzdem üblich. LINK
- Danach können Eltern häuslichen Unterricht anzeigen.
Reflexionsgespräch
Seit Schuljahr 2022/23 verpflichtend.
- Für alle Kinder, die die Schulpflicht durch häuslichen Unterricht erfüllen
- Seit 2023/24 auch für Kinder nach Vorschullehrplan. LINK
Rahmen
Wichtig
-
- Wenn das Reflexionsgespräch nicht (fristgerecht) stattfindet, wird angeordnet, dass das Kind seine Schulpflicht an einer öffentlichen bzw. mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule erfüllen muss. LINK
Externistenprüfung
- Pflicht jedes Jahr – Nachweis des „zureichenden Erfolges“ im häuslichen Unterricht. LINK
- Findet zwischen 1. Juni und Ende des Unterrichtsjahres statt (Beispiel OÖ). LINK
- Inhalt: Lehrstoff der jeweiligen Schulstufe nach dem gewählten Lehrplan (z.B. Volksschul-Lehrplan, Mittelschule, AHS) – dafür gibt es detaillierte Standards. LINK
Bei Nichtbestehen / Nichtantreten
- Es gibt seit 2023 die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung am Beginn des nächsten Schuljahres; innerhalb von 3 Tagen nach negativer Beurteilung zu beantragen. LINK
- ABER: In mehreren Informationsblättern der Bildungsdirektionen steht ausdrücklich:
- Wird die Externistenprüfung nicht rechtzeitig abgelegt oder nicht bestanden und auch die Wiederholung nicht bestanden oder nicht wahrgenommen, muss das Kind die Schulstufe an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschule wiederholen. LINK
- Nach Wiederholung ist keine weitere Teilnahme am häuslichen Unterricht möglich – das Kind muss für den Rest der Schulpflicht eine öffentliche/Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht besuchen. LINK
Bei Überspringen und Wiederholen von Schulstufen
- Im häuslichen Unterricht selbst ist kein Überspringen, Wechsel oder Wiederholen von Schulstufen möglich; Änderungen passieren über die Externistenprüfung und anschließend in der Schule. LINK
Sonderfälle
Informationen zu SPF, besonderen Bedürfnissen und Auslandsschulpflicht
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF)
- Hier ist die Frage „Regelschule vs. Sonderschule vs. häuslicher Unterricht“ komplex; Verweise auf SPF-Vergabepraxis & Schulpflichtgesetz hilfreich. LINK
Schwerkranke Kinder
- Unterschied Hausunterricht (Lehrer kommen nach Hause, Kosten gefördert) vs. häuslicher Unterricht (Eltern unterrichten selbst). Hausunterricht wird in bestimmten Fällen mit 25 € pro Einheit gefördert. LINK
Homeschooling im Ausland / Unterricht an einer ausländischen Schule
- Gleichwertiger Unterricht an einer Schule im Ausland kann die Schulpflicht ebenfalls erfüllen – mit Meldung an die Bildungsdirektion. LINK
Community
Erfahrungsberichte, Austausch und Links zu weiteren homeschooling Seiten
Vereine / Info-Seiten
- homeschoolers.at – umfangreiche Infos, rechtliche Grundlagen, Argumente, Materialien. LINK
- meinhomeschoolblog.net – persönlicher Blog mit Erfahrungen, Einschulung nach HU, Alltag usw. LINK
- Chaoshoch6 (Blogpost „Abschied nach sechs Jahren Homeschooling“) – sehr persönlicher Einblick in 6 Jahre HU. LINK
Foren & Diskussionen
- parents.at – Bereich „Homeschooling / Freilerner“. LINK
- Babyforum.at – Thread „Homeschooler / Freilerner“ – Alltag, Motivation, Stolpersteine. LINK
- KlugeKinder-Forum – Diskussionen zu Homeschooling, Beschränkungen, Pandemie-Erfahrungen. LINK
- Rabeneltern.org – Threads zu Homeschooling in Österreich (u.a. im Kontext Auswandern). LINK
- derStandard.at – Community-Diskussion „Homeschooling: Erfahrungen aus der Community“. LINK
FAQ
Die wichtigsten Fragen zu Häuslichem Unterricht, Prüfungen und Regeln
Ist Homeschooling in Österreich überhaupt legal?
Ja. Unter dem Begriff „häuslicher Unterricht“ erlaubt § 11 Schulpflichtgesetz 1985 die Erfüllung der Schulpflicht zu Hause, solange der Unterricht dem einer öffentlichen Schule mindestens gleichwertig ist. Am Ende jedes Schuljahres ist eine Externistenprüfung vorgeschrieben.
Muss ich Lehrer sein, um mein Kind zu Hause zu unterrichten?
Nein. Das Gesetz verlangt keine pädagogische Ausbildung. Wichtig ist, dass du den Lehrstoff laut Lehrplan abdeckst und dein Kind bei der Externistenprüfung zeigt, dass es die Lernziele der jeweiligen Schulstufe erreicht hat.
Bis wann muss ich häuslichen Unterricht melden?
Die Teilnahme muss jedes Jahr der zuständigen Bildungsdirektion bis spätestens eine Woche nach Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres angezeigt werden. Die genaue Enddatum-Angabe (z.B. 11. Juli) veröffentlicht dein Bundesland jedes Jahr auf seiner Webseite.
Was muss in das pädagogische Konzept?
Kurz und übersichtlich:
- Welchen Lehrplan verwendest du?
- Wie strukturierst du den Lernalltag (z.B. Wochenplan)?
- Welche Materialien nutzt du (Schulbücher, Online-Ressourcen, Projekte)?
- Wie förderst du Sozialkontakte (Vereine, Gruppen, Sport, Musik etc.)?
Was ist das Reflexionsgespräch?
Ein verpflichtendes Gespräch mit der Schule (meist Schulleitung), das bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Semesterferien stattfindet. Es geht um den Lernstand, das Wohl des Kindes und die Frage, ob häuslicher Unterricht weiterhin sinnvoll ist. Ohne rechtzeitig geführtes Reflexionsgespräch muss dein Kind wieder eine Schule besuchen.
Muss mein Kind jedes Jahr eine Prüfung machen?
Ja. Der „zureichende Erfolg“ im häuslichen Unterricht wird durch eine Externistenprüfung nachgewiesen. Die findet zwischen 1. Juni und dem Ende des Unterrichtsjahres statt. Ohne bestandene Prüfung darf dein Kind nicht im häuslichen Unterricht bleiben.
Was passiert, wenn die Externistenprüfung nicht bestanden wird?
- Es gibt die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung am Anfang des nächsten Schuljahres (innerhalb von drei Tagen nach negativer Beurteilung zu beantragen).
- Wird auch danach kein positiver Nachweis erbracht bzw. die Fristen versäumt, muss dein Kind die Schulstufe an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschule absolvieren. Eine weitere Teilnahme am häuslichen Unterricht ist dann in der Regel ausgeschlossen.
Kann mein Kind mitten im Jahr zurück in die Schule wechseln?
Ja. Ein Wechsel zurück in die Schule ist grundsätzlich möglich. Die genauen Schritte (z.B. Einstufung, Aufteilung der Fächer) sollten direkt mit der gewünschten Schule besprochen werden. Die bereits geleistete häusliche Lernarbeit wird meist im Rahmen von Gesprächen und evtl. Überprüfungen berücksichtigt.
Darf mein Kind eine Schulstufe überspringen oder wiederholen, wenn es im häuslichen Unterricht ist?
Im häuslichen Unterricht selbst ist ein offizielles Überspringen oder Wiederholen nicht vorgesehen. Die Einstufung erfolgt über die Externistenprüfung und spätere Schulbesuche. Einige Bildungsdirektionen betonen ausdrücklich: Im HU gibt es kein Überspringen/Wechseln/Wiederholen von Schulstufen – das läuft über die Schulorganisation.
Bekomme ich Geld vom Staat, wenn ich mein Kind zu Hause unterrichte?
Nein. Häuslicher Unterricht wird nicht finanziell gefördert. Anders ist es beim Hausunterricht (Lehrer unterrichten das Kind zu Hause aufgrund schwerer Krankheit) – hier gibt es unter Umständen Kostenübernahme durch die öffentliche Hand.
Gibt es Situationen, in denen Homeschooling nicht erlaubt ist?
Ja, zum Beispiel:
- Wenn dein Kind eine Deutschförderklasse oder einen Deutschförderkurs besuchen muss, ist häuslicher Unterricht für diese Zeit nicht zulässig.
- Wenn die Bildungsdirektion die Gleichwertigkeit des Unterrichts oder das Kindeswohl als gefährdet ansieht.
- Häuslicher Unterricht ist außerdem nicht für die Polytechnische Schule vorgesehen; die 9. Schulstufe muss anders erfüllt werden.
Videos
Unsere wichtigsten Videos zum Thema Homeschooling
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Mehr InformationenGesetze
Gesetzliche Grundlagen und offiziellen Stellen im Überblick
Bundesgesetze
- Schulpflichtgesetz 1985
- § 11: Besuch von Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht und häuslicher Unterricht LINK
- § 24, § 25: Pflichten der Erziehungsberechtigten & Verwaltungsübertretungen bei Verletzung der Schulpflicht LINK
- Schulunterrichtsgesetz
- § 42: Externistenprüfungen LINK
- Externistenprüfungsverordnung (BGBl. Nr. 362/1979)
Wird in offiziellen Skripten zur Externistenprüfung zitiert. LINK
- Ausbildungspflichtgesetz („AusBildung bis 18“) LINK
-
- § 3: Wer von der Ausbildungspflicht betroffen ist
- § 4: Pflicht der Eltern, bis 18 eine Ausbildung sicherzustellen
Offizielle Info-Seiten
- BMBWF – Häuslicher Unterricht LINK
Infos zu Anzeige, Reflexionsgespräch, Externistenprüfung.
- oesterreich.gv.at – Allgemeine Schulpflicht LINK
Darstellung der Möglichkeiten „gleichwertiger Unterricht“ (Privatschulen, häuslicher Unterricht, Auslandsschule).
- BMBWF – Rundschreibendatenbank LINK
Offizielle Rundschreiben zu häuslichem Unterricht, Reflexionsgesprächen & Externistenprüfungen.
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